Startseite

Allgemeine Hinweise

Richtlinien für Netzwerk-Kooperationsprojekte

Voraussetzungen für die EFRE-Förderung im Rahmen eines Netzwerk Kooperationsprojektes

  • Partner im Netzwerk Design & Medien / Netzwerk Humanressourcen / Netzwerk Energieeffizienz oder einer Cluster-Initiative
  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Projekt in einem der drei Bereiche: Technologie, Qualifikation, Organisation
  • Konsortium aus mind. 3 Unternehmen oder F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen
  • Mindestens zwei der Unternehmen müssen ein Klein- oder Mittelunternehmen sein (KMU-Definition lt. Europäischer Kommission) 
  • Projektlaufzeit: mindestens 6 Monate - maximal 24 Monate
  • Nachweis von entstandenen Kosten mittels Originalbelege

Förderbare Kosten

Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten

  • Höchstsatz von 1.046 Euro pro Tag (inklusive anfallender Reisekosten)
  • Vorsteuerabzugsberechtigte: Angabe der Beträge ohne USt
  • Detaillierter Nachweis sämtlicher Dienstleister inkl. deren Leistungserbringung
  • Einholen von mindestens drei Vergleichsangeboten bzw. Begründung der Entscheidung für einen Dienstleister

Nachweis der externen Dienstleistungs- und Beratungskosten

  • Vorlage von Originalrechnungsbelegen
  • Zahlungsnachweis mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug

Sonstige Kosten

  • Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung (Folder, Teilnahme an Messen, etc.)
  • Reisekosten der Projektpartner (ikl. Zalungsnachweis an die Mitarbeiter)
  • Seminarräume bei Veranstaltungen

Voraussetzungen für die Förderung von Personalkosten

  • 100%ige Zeitaufzeichnung der im Projekt beteiligten Mitarbeiter
  • Tätigkeitslisten für die projektrelevanten Stunden
  • Jahreslohnkonto der im Projekt beteiligten Mitarbeiter
  • Offenlegung der Zahlung von Lohn- und Gehaltskosten mittels Überweisungsbestätigung bzw. Kontoauszug
  • Vorlage von Originalrechnungsbelegen

Förderintensität

  • Fördersatz 30 % der förderbaren Kosten je Projektpartner
  • Förderhöhe maximal EUR 25.000 je Projektpartner
  • maximal € 100.000,-- Gesamtförderung pro Projekt

>> Richtlinien für Netzwerk-Kooperationen
>> Nationale Förderfähigkeitsregeln (EFRE-Förderungen)

Es gelten weiters die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie das oö. Anti-Diskriminierungsgesetz  in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten für alle Empfänger von EFRE-Mitteln die relevanten Verordnungen der Europäischen Kommission in der jeweils gültigen Fassung. Dies sind insbesondere:

>> Allgemeine Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1083/2006
>> EFRE Verordnung VO (EG) Nr. 1080/2006